Ihre Fragen, unsere Antworten

Für zusätzliche individuelle Fragen können Sie uns gern per Email erreichen unter diagnostik@praxis-am-friesenwall.de.

Sie haben die Wahl, ob Sie das erste anamnestische Gespräch und Interview online oder vor Ort an unserem Standort in Köln im belgischen Viertel, absolvieren wollen. Das Ausfüllen der Diagnostischen Selbst- und Fremdfragebögen erfolgt bei Ihnen zu Hause. Das abschließende Gespräch zur Auswertung und Behandlungsempfehlung erfolgt in der Regel online. Sollten Sie dies nicht können oder wollen, sprechen Sie uns darauf gern an. 

Die Untersuchung bei uns ist ausschließlich als Selbstzahlerleistung möglich, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Auch eine Überweisung führt nicht zu einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. 

Viele private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für die Untersuchung, doch dies hängt stets von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt und erwähnen Sie dies gegenüber Ihrer Krankenkasse.

Nein. Für eine Medikation ist ein Psychiater oder Neurologe zuständig. Eine psychotherapeutische Behandlung erfolgt durch eine/-n psychologischen Psychotherapeut:in. 

Eine medikamentöse Behandlung bei dem/der entsprechenden Psychiater:in kann über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Wir beraten Sie am Ende der Untersuchung umfänglich  bezüglich geeigneter Weiterbehandlungsmöglichkeiten und Kontaktmöglichkeiten. 

Die schriftliche gutachterliche Stellungnahme wird von den Praxisleiterinnen und und psychologischen Psychotherapeutinnen Annika Schürhoff und Rhoda Gieske supervidiert und unterzeichnet. Das Gutachten findet Anerkennung bei allen relevanten Stellen, einschließlich Behörden und Weiterbehandler:innen.

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, können Sie ihn kostenlos bis drei ganze Werktage vor dem Termin absagen. 

Sollten Sie den Termin kurzfristiger als drei Werktage zuvor absagen fällt ein Ausfallhonorar von 150 Euro an, da wir die Termine in der Regel nicht so kurzfristig neu belegen können.